Wenn Deutschland seine Klimaziele erreichen möchte, führt am Ausbau Erneuerbarer Energien kein Weg vorbei. Viel mehr noch, es ist eine Energiewende nötig, die der ressourcenverbrauchenden Energieproduktion den Rücken kehrt und sich in Richtung nachhaltige, Erneuerbare Energien bewegt. Das sieht auch die derzeitige Regierungskoalition so und wertet Photovoltaik als zentrale Säule dieser Energiewende. Um die Nutzung von Solarenergie auch in privaten Haushalten zu fördern, stellt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Fördermittel für Photovoltaik zur Verfügung. Doch was wird damit genau gefördert? Wie beantrage ich die Fördermittel? Und welche Konditionen gelten? In diesem Ratgeber nehmen wir das Förderprogramm genauer unter die Lupe und beantworten alle wichtigen Fragen.
Wie werden Erneuerbare Energien gefördert?
Ein wichtiges Instrument, mit dem die Energiewende vorangetrieben werden soll, ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). In diesem Gesetz ist unter anderem eine Einspeisevergütung geregelt, welche den Preis für die Abnahme von überschüssigem Solarstrom über 20 Jahre garantiert. Als privater Betreiber einer PV-Anlage ziehen Sie allerdings den größten Nutzen aus dem Eigenverbrauch. Wer seinen eigenen Solarstrom erzeugt, ist unabhängig, spart langfristig Geld und stärkt sein gutes Gewissen.
Um die Anschaffung und Errichtung von PV-Anlagen und Solarspeichern zu fördern, werden Privatpersonen von der KfW Finanzierungskredite zur Verfügung gestellt. Die KfW ist kein Kreditinstitut, sondern eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Förderprogramme für Klimafreundlichkeit bestehen aus einer Reihe von Maßnahmen.
So schließen sie zum Beispiel auch Einsparmaßnahmen bei Neubauten, die den sogenannten Standard KfW Effizienzhaus 40 erreichen, mit ein. Auch für Bestandsimmobilien bietet sie Förderungen, beispielsweise für energetische Sanierungen wie die Dämmung von Gebäuden oder die Umrüstungen von Heizungen. Für Solarthermie und Wärmepumpen stehen ebenfalls Fördermittel zur Verfügung.
Neben der KfW gibt es noch weitere Anbieter von Fördermitteln, wie zum Beispiel das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder die Bundesländer und Kommunen.
Schon seit einigen Jahren fördert die KfW die private Nutzung von Photovoltaik-Anlagen in Form von günstigen Krediten für Neuanlagen, für die Erweiterung von Bestandsanlagen oder die Anschaffung eines Stromspeichers. Das sogenannte Förderprogramm 270 unterstützt den Kauf sowie die Installation einer Solaranlage als Einzelmaßnahme.
Um die Förderung zu erhalten, müssen ein paar Bedingungen erfüllt werden:
- Der Antrag muss bereits vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
- Der Erwerb einer gebrauchten Anlage kann nur dann gefördert werden, wenn für diese Zeit noch keine Fördermittel der KfW in Anspruch genommen wurden.
- Modernisierungen von Anlagen müssen immer mit einer Leistungssteigerung einhergehen oder die Anlage darf noch keine 12 Monate ans Netz angeschlossen sein.
Sollten keine weiteren Sanierungsmaßnahmen geplant sein, kann man den Kredit „Erneuerbare Energien – Standard 270“ in Anspruch nehmen. Der Kredit besteht aus einem niedrigen Zinssatz und kann für die Errichtung, den Erwerb und die Erweiterung einer Anlage bzw. für die Anschaffung eines Batteriespeichers verwendet werden. Auch Kosten für die Installation, die Planung oder die Projektierung können mit den Fördermitteln abgedeckt werden. Wo die PV-Anlage angebracht wird, z. B. auf Dächern, Freiflächen oder an Fassaden, spielt keine Rolle.
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Wie beantrage ich den Förderkredit der KfW?
Die Förderkredite der KfW beantragen Sie bei Ihrer Bank. Allerdings können Sie den Antrag bereits über den KfW-Förderassistenten vorbereiten. Ihr Finanzierungspartner beantragt dann den Kredit für Sie bei der KfW. Die KfW steht nach der Bewilligung des Antrags dann für den Förderbetrag ein. Um die Abwicklung kümmert sich Ihre Hausbank.
Welche Konditionen gelten für den Förderkredit 270?
Die Kreditkonditionen für die KfW-Förderung sind im Allgemeinen sehr günstig:
Kredit
- Bis zu 100 % der Anlagenkosten werden finanziert.
- Maximale Kreditsumme: 50 Millionen Euro.
- Binnen 12 Monaten nach der Kreditzusage abrufbar.
- Kann in Teilbeträgen oder einmalig ausgezahlt werden.
Nach aktuellem Stand (Dezember 2022) ist der Kredit ab einem effektiven Jahreszins von 3,58 % erhältlich. Ihre Bank ermittelt Ihren persönlichen Zinssatz auf Basis Ihres Standortes sowie Ihrer Bonität. Es empfiehlt sich, ein gewisses Eigenkapital mitzubringen, auch wenn die KfW theoretisch 100 % der Kosten finanziert. Bringen Sie Eigenkapital mit, verbessert dies unter Umständen Ihre Bonitätsbeurteilung.
Tilgung
- In der tilgungsfreien Zeit werden nur Zinszahlungen fällig.
- Anschließend sind die Raten vierteljährlich in gleicher Höhe zu zahlen.
- Tilgungen sind auch außerplanmäßig möglich, allerdings fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an.
- Die Rückzahlung läuft über Ihr Bankinstitut.
Laufzeiten
- Die Mindestlaufzeit des Förderkredites liegt bei 2 Jahren.
- Mit Zinsbindung und bei max. einem tilgungsfreien Anlaufjahr: bis zu 5 Jahre.
- Mit Zinsbindung und bei max. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren: bis zu 10 Jahre.
- Mit Zinsbindung und bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren: bis zu 15 Jahre.
- Mit Zinsbindung (mind. 10 Jahre) und bei 3 tilgungsfreien Anlaufjahren: bis zu 20 Jahre.
Die genauen Kreditkonditionen können sich natürlich jederzeit ändern. Besonders der Zinssatz ist stark von der allgemeinen Kapitalmarktentwicklung abhängig. Die aktuellen Konditionen des Förderkredites 270 finden Sie direkt auf der Produktseite der KfW.
Fazit
Sie möchten eine neue Solaranlage installieren, eine gebrauchte Anlage aufrüsten oder einen Batteriespeicher integrieren? Dann informieren Sie sich bei der KfW über Ihre individuellen Möglichkeiten. Mit einem günstigen Kredit zu guten Konditionen wird der Ausbau stemmbar und Sie leisten einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende – für ein klimafreundlicheres Deutschland.
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