Eine eigene Photovoltaikanlage spart Stromkosten, schützt die Umwelt und kann sogar Einnahmen generieren. Doch bevor Sie von den Vorteilen einer Solaranlage profitieren können, sollten Sie sich einen Marktüberblick verschaffen und sich über die notwendigen Formalitäten informieren.
Wenn Sie sich für die Installation einer ans Stromnetz gekoppelten Solaranlage entschieden haben, müssen Sie die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren. Das gilt übrigens auch, wenn Sie Ihren Strom über eine andere Art gewinnen und verteilen: Neben PV-Anlagen müssen auch Blockheizkraftwerke, KWK-Anlagen, Batteriespeicher, Notstromaggregate und Windenergieanlagen den Behörden gemeldet werden. Sollten Sie Ihre Solaranlage nicht registrieren, riskieren Sie eine hohe Strafe und den Verlust der Einspeisevergütung.
Der Betrieb einer Solaranlage ohne Anmeldung ist nur erlaubt, wenn es sich dabei um eine sogenannte Inselanlage handelt, die den gesamten Strombedarf des Hauses deckt. Hier wird der Strom aus der eigenen Anlage ausschließlich selbst genutzt und nicht in das öffentliche Netz eingespeist. Es darf in diesem Fall absolut keine Verbindung zum öffentlichen Netz vorhanden sein.
Muss ich meine PV-Anlage anmelden oder nicht? Wo kann ich meine PV-Anlage registrieren? Und was muss ich bei den Steuern beachten? Informationen darüber, wie Sie ihre PV-Anlage registrieren, erfahren Sie hier.
Jetzt Solaranlage im Marktstammdatenregister registrieren
Wo muss ich meine PV-Anlage anmelden?
Egal ob Privatperson oder Großkonzern: Seit Februar 2019 sind alle Akteure des Gas- und Strommarktes dazu verpflichtet, sowohl sich selbst als auch ihre Anlagen über das Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu registrieren. Das zentrale Register sammelt sämtliche Daten über ortsfeste Batteriespeicher, KWK -Anlagen, Solaranlagen und Notstromaggregate sowie konventionelle Kraftwerke oder Windenergieanlagen.
Dazu zählen die Stammdaten von Strom- und Gaserzeugungsanlagen sowie die Stammdaten der Marktakteure wie Anlagenbetreiber, Energielieferanten oder Netzbetreiber. Das Marktstammdatenregister löst alle bis dahin geltenden Meldewege für stromerzeugende Anlagen ab. Die Registrierung ist kostenlos.
Außerdem müssen Sie Ihre Photovoltaikanlage dem Netzbetreiber und dem Finanzamt melden.
Welche Fristen existieren für die Anmeldung?
Alle Anlagen, die seit Februar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen innerhalb des ersten Monats nach Inbetriebnahme registriert werden. Auch die Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt muss innerhalb dieses Zeitraums erfolgen.
Die Registrierung bei der Bundesnetzagentur kann aber auch schon während der Bauphase erfolgen. Idealerweise melden Sie Ihre PV-Anlage einige Tage vor der Inbetriebnahme bei der Bundesnetzagentur an, denn die Einspeisevergütung kann so lange zurückgehalten werden, bis die Eintragung erfolgt und der Meldenachweis vorliegt.
Bestehende Solaranlagen registrieren
Solaranlagen, die bereits vor dem 31.01.2019 betrieben wurden, mussten bis Ende Januar 2021 in das MaStR eingetragen werden – das gilt auch für Batteriespeicher. Falls Sie die Frist verpasst haben, empfehlen wir Ihnen die Eintragung nachträglich dringend vorzunehmen.
Welche Daten müssen bei der Registrierung angegeben werden?
Wenn Sie Ihre Solaranlage registrieren, werden grundsätzlich nur die Stammdaten benötigt. Folgende Angaben sind erforderlich:
- Kontaktdaten wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse des Anlagenbetreibers
- Anlagenstandort
- Technischen Daten der Anlage wie Nennleistung in kWp, Wechselrichterleistung und der Tag der Inbetriebnahme
Daten, die sich häufig ändern und regelmäßig ermittelt werden (mögliche Erträge, Zählerstände oder Speicherfüllstände), müssen an dieser Stelle nicht angegeben werden. Wird auch ein Batteriespeicher installiert, muss dieser als eigenständige Anlage im MaStR zusätzlich zur Photovoltaikanlage angelegt werden.
Nach der erfolgreichen Registrierung im PV-Meldeportal erhalten Sie eine Bestätigung mit den angegebenen Daten sowie eine Registrierungsnummer als Kennzeichnung von der Bundesnetzagentur.
Achten Sie darauf, Ihre Daten im MaStR zu aktualisieren, sobald sich Änderungen während des Betriebs der PV-Anlage ergeben. Dazu zählen beispielsweise Erweiterungen der PV-Anlage, die Installation eines Stromspeichers oder die Umstellung der Anlage auf Eigenversorgung.
Einspeisevergütung erhalten: Inbetriebnahmeprotokoll
Sobald die Solarmodule auf Ihrem Dach Strom erzeugen und dieser auch ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird, erhalten Sie eine Einspeisevergütung von ihrem Netzbetreiber. (Das ist nicht zwingend auch gleichzeitig Ihr Stromanbieter.) Die Einspeisevergütung ist eine staatliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Ihnen einen festen Erlös pro Kilowattstunde Solarstrom garantiert.
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie sich bei Ihrem Netzbetreiber anmelden. Dafür benötigen Sie die Meldebescheinigung der Bundesnetzagentur sowie ein Inbetriebnahmeprotokoll. In diesem Protokoll ist das Datum der Inbetriebnahme vermerkt und damit auch der Stichtag für die Berechnung der Einspeisevergütung festgelegt. Gleichzeitig gilt das Protokoll als Nachweis, dass die Anlage ordnungsgemäß und nach den geltenden Normen installiert wurde. Bei der Inbetriebnahme der Solaranlage müssen Mitarbeiter des Installationsunternehmens und auch der Anlagenbesitzer oder ein bevollmächtigter Vertreter anwesend sein.
Das Inbetriebnahmeprotokoll muss folgende Angaben enthalten:
- Daten des Kunden und des Prüfers: Datum, Name, Firma, Anschrift, Telefonnummer und Hersteller der Module
(Wenn der Prüfer nicht der Errichter der PV-Anlage ist, müssen zudem die Daten des Errichters angegeben werden)
- Allgemeine Informationen zur geprüften PV-Anlage: Prüfdatum, Datum der Inbetriebnahme, Standort und Art der Anlage, Bezeichnung, Grundriss mit Schaltplan und Netzform
- Nennleistung zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, Anzahl der Module und Modulstränge, Ausrichtung und Neigung des Dachs
- Details zum elektrischen Anschluss der Anlage
- Geplante Zeiten zur Erst- oder Wiederholungsprüfung
- Informationen zur Prüfung
- Dokumentation der Prüfungsergebnisse
Solaranlage beim Finanzamt anmelden
Sobald Sie eine Photovoltaikanlage betreiben und Einkünfte erzielen, müssen Sie diese auch beim Finanzamt melden. Die Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt ist einfach und schnell erledigt: Sie müssen leidglich einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
Muss ich für eine Solaranlage ein Gewerbe anmelden?
Grundsätzlich ist der Betrieb einer PV-Anlage, die an einem privaten Gebäude errichtet ist, nicht gewerbesteuerpflichtig. Eine Gewerbeanmeldung ist erst dann erforderlich, wenn der eingespeiste Strom eine vorgegebene Obergrenze von 5 kWp Leistung übersteigt. In diesem Fall müssen Sie Ihre Solaranlage als Gewerbe anmelden.
PV-Anlagen, die an einem gewerblich genutzten Gebäude installiert sind, müssen – unabhängig davon wieviel Strom produziert wird – beim Gewerbeamt gemeldet werden.
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