Hier muss zwischen einer steuerlich finanzierten Solaranlagen-Förderung durch spezielle Förderprogramme der Bundesländer (und/oder dem Bund) und dem EEG und die darin gekoppelte Einspeisevergütung unterschieden werden. Während die Förderung durch Steuergelder finanziert ist, handelt es sich bei der Vergütung um eine Art Umlagesystem, das die Kosten für die Einspeisevergütung auf die Stromrechnung aller Stromabnehmer Deutschlands umlegt. Über die Umlage wird die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und der tatsächlichen Vergütungszahlung gedeckt. Das bedeutet, je mehr Photovoltaik-Anlagen zu günstigeren Einspeisevergütungen einspeisen, desto geringer ist die Differenz zum Börsenstrompreis. Das wiederum lässt die EEG-Umlage und die entsprechenden Zahlungen sinken.
Im Hinblick auf die steuerlich finanzierte Förderung gibt es derzeit kein bundesweites Förderprogramm. Jedoch haben viele Bundesländer ihre eigenen Programme aufgelegt, die häufig in Verbindung der Solaranlage mit Speichersystemen oder einer Ladeinfrastruktur stehen. Um die Förderung zu erhalten muss der Anlagenbesitzer den jeweils zuständigen Regierungsbezirk kontaktieren und seine Photovoltaik-Anlage dort anmelden. Die Förderung muss in den meisten Fällen noch vor Baubeginn der Photovoltaik-Anlage beantragt werden. Voraussetzung ist jedoch die Vorlage eines konkreten Angebots vom Installateur.
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