Wenn die Solaranlage unter dem Steuer-Aspekt betrachtet wird, ist es besonders wichtig, zwischen Umsatz- und Ertragssteuer zu unterscheiden.
Bezüglich der Umsatzsteuer muss zwischen Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung unterschieden werden. Ausschlaggebend ist das Betreiberkonzept. Wird die Anlage im privaten Rahmen betrieben? Wie groß bzw. wie teuer ist die Anlage? Wer verbraucht den Strom bei Eigenverbrauch? Die Entscheidung hierüber muss zum Erhalt der Einspeisevergütung auch dem Netzbetreiber mitgeteilt werden, da dieser die Vergütung dann inklusive Mehrwertsteuer oder ohne auszahlt.
Ertragssteuer können z.B. Einkommens-, Körperschafts- oder Gewerbesteuer sein. Hier kommt es darauf an ob die Anlage durch eine „private/natürliche Person“ oder einen Gewerbebetrieb betrieben wird. Details hierzu sind sehr individuell und sollten mit dem Steuerberater besprochen werden.
Generell gilt also keine einheitliche, allgemeingültige Regelung bezüglich der Steuer bei Solaranlagen und es muss individuell entschieden werden.
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